Kreismedienzentrum Heilbronn

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Unser Auftrag

MZ-Verbund BWMedien für Schule und Bildung - das Angebot des Kreismedienzentrums

Die Bildungsarbeit mit und durch Medien, insbesondere von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen im Stadt- und Landkreis Heilbronn arbeiten, unterstützt das Kreismedienzentrum durch sein vielfältiges Angebot:

  • AV-Medien zum Ausleihen und zum Download: Verleih von didaktischen DVDs, Videos, CDs, Dias usw.; Download von schulbezogenen Medien: Vom Arbeitsblatt über urheberrechtlich unbedenkliche Fotos bis zum Videodownload
  • Medientechnik: Verleih von medientechnischen Geräten zur Präsentation und praktischen Medienarbeit (z. B. Beamer, Leinwände, Videokameras usw.)
  • Fortbildungen im Bereich Computer und Medien - für Pädagogen und andere Interessierte - jetzt mit Online-Anmeldung
  • Schulnetzberatung: Fachkundige Begleitung bei der Planung, Ausschreibung und Instandhaltung von schulischen Computernetzen
  • Medienpädagogische Beratung: Begleitung von schulischen Medienprojekten und Beratung in Fragen des Medieneinsatzes

Das Kreismedienzentrum Heilbronn begreift sich als Teil des Kompetenzverbunds der Medienzentren Baden-Württembergs. Dieser Verbund aus Kreis- und Landesmedienzentren entwickelt das Aufgabenspektrum der Medienzentren ständig weiter und passt es an aktuelle Entwicklungen an. Gleichzeitig ist es wichtig, die jeweils vor Ort herrschenden Bedingungen zu berücksichtigen und regionale Schwerpunkte zu setzen.

Die Grundlage unserer Arbeit ist im baden-württembergischen Medienzentrengesetz aus dem Jahre 2001 beschrieben, das die Aufgaben des Landesmedienzentrums sowie der Kreismedienzentren regelt (Auszüge als Zitat kursiv mit Hervorhebungen des Autors):

Gesetz über die Medienzentren (Medienzentrengesetz) vom 1. Februar 2001 (Drucksache 12 / 5981)

§ 1

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg sowie die Stadt- und Kreismedienzentren haben die Aufgaben zu erfüllen, die sich aus der Verwendung audiovisueller und digitaler Medien in der Erziehungs- und Bildungsarbeit der öffentlichen Schulen ergeben.

§ 11 Aufgaben der Stadt- und Kreismedienzentren

(1) Die Landkreise und die Stadtkreise unterhalten Kreis- und Stadtmedienzentren. Diese beschaffen für die Schulen erforderliche audiovisuelle und digitale Medien, stellen diese bereit und erfüllen mit diesen Medien verbundene pädagogische und organisatorische Aufgaben. Sie können bei der Unterstützung und Beratung im Bereich Multimediatechnik an Schulen einschließlich pädagogischer Netzwerke mitwirken (Support).

(2) Das Landesmedienzentrum berät die Stadt- und Landkreise als Träger der Stadt- und Kreismedienzentren bei der Einrichtung der Medienzentren und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben, es koordiniert und unterstützt die Arbeit der Stadt- und Kreismedienzentren einschließlich der erforderlichen Fachfortbildungen des pädagogischen Personals der Medienzentren und führt in Zusammenarbeit mit ihnen Fortbildungsveranstaltun
gen durch.

Über das Medienzentrengesetz hinaus unterstützt der Landkreis Heilbronn die Medienarbeit (Medien- und Geräteverleih, Fortbildung und Beratung) nicht nur der öffentlichen Schulen und Hochschulen, sondern auch der Kindergärten und außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Volkshochschulen (vgl. Nutzungsbedingungen).

Trägerschaft

Träger des Kreismedienzentrums ist der Landkreis Heilbronn, der in der Finanzierung von der Stadt Heilbronn im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unterstützt wird. Das Kreismedienzentrum ist dem Schul- und Kulturamt des Landkreises zugeordnet.

Logo Kreis Heilbronn                  Logo Stadt Heilbronn

 [Leuschner, 07.08.2009, 29.09.2010 - ID000106]