Kreismedienzentrum Heilbronn

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Nutzungsbedingungen

Blüte1. Medien wie z. B. Filme können von allen registrierten Kunden aus dem Stadt- und Landkreis Heilbronn für die festgelegte Leihdauer kostenlos ausgeliehen werden. - Bitte denken Sie daran, als Neukunde Ihren Personalausweis vorzulegen (oder ggf. nach Rücksprache zu faxen).

2. Geräte können nach Vorlage des Personalausweises entliehen werden und unterliegen einer Entgeltpflicht. Ausgenommen sind auf    Antrag (für jeden Vorgang):

  • Öffentliche Schulen, Kindergärten und Hochschulen im Stadt- und Landkreis Heilbronn
  • Stadt Heilbronn, Städte und Gemeinden des Landkreises
  • Volkshochschulen im Stadt- und Landkreis
  • Mitgliedsorganisationen des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn
  • Jugendhäuser des Stadt- und Landkreises
  • Jugendverkehrsschule Heilbronn
  • Vereine, die gemäß ihrer Satzung Jugendpflege betreiben und die Geräte nachweislich für ihre Jugendarbeit verwenden
  • Musikschulen im Stadt- und Landkreis (neu ab 1.1.2011)

3. Dienstleistungen (z. B. Überspielungen, Digitalisierung) sind grundsätzlich für alle Kunden entgeltpflichtig.

KMZ-AusweisTipps:

  • Die Reservierung oder der Verleih geht noch schneller, wenn Sie die auf Ihrem Kundenausweis hinterlegten Nummern angeben. Bitte lassen Sie sich ggf. einen Ausweis von uns ausstellen.
  • Mit Ihren Kundendaten können Sie Ihr Online-Konto einsehen und zur Reservierung und Verlängerung nutzen.
  • Der Newsletter informiert Sie auf Wunsch über unsere Fortbildungen und Neuanschaffungen. Markieren Sie in der Direktm@il das entsprechende Kästchen.


  Regelung über die Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums Heilbronn (gültig ab 1.1.2011) [PDF] Verleihbedingungen, Befreiungen, Tarife etc.
 
  2011_Antrag-Entgeltbefreiung-Geraete-KMZ-HN.pdf  Antrag auf Entgeltbefreiung für den Geräteverleih (für Berechtigte; bitte für jedes Entleihen von Geräten ausfüllen und zur Abholung mitbringen) [PDF, Stand: 1.1.2011]