iPad-Verwaltung per MDM

MDM für Schulen mit Tablets – Vollservice empfohlen

Schulen oder Schulträgern, denen die notwendigen zeitlichen und personellen Ressourcen für die eigene Administration ihrer iPads nicht zur Verfügung stehen, empfehlen wir, entsprechende kostenpflichtige Dienstleistungsangebote von externen zertifizierten Dienstleistern (Apple Education Specialists) zu beauftragen, die auf die Verwaltung von iPads für Schulträger und Schulen spezialisiert sind.

Wünschenswert aus Sicht der Schulen wäre dabei:

  • An der Schule ist lediglich eine Koordinationsperson notwendig (kein Admin). Diese übermittelt die Wünsche bezüglich der App-Ausstattung, Einstellungen etc. aus Sicht der Benutzenden.
  • Es können sowohl vorhandene Geräte integriert als auch neue Geräte, auch aus anderen Quellen, verwaltet werden. Wichtig dabei ist die DEP-Fähigkeit.
  • Vielfach bieten Schulträger, wo es möglich ist, an, die ASM- sowie die MDM-Instanz zentral über den Träger laufen zu lassen, und die zugeordneten Schulen als sog. Standorte. Dies hat Vorteile bei der Geräteverwaltung und bei der App-Beschaffung und -Verteilung.

Als technische Grundlage ist ein geeignetes MDM (wie z. B. Jamf School - vormals Zuludesk) zu wählen. MDM steht für Mobile Device Management.

Geräte und App-Lizenzen werden über den Apple School Manager (ASM) verwaltet, und damit wirtschaftlich unabhängig vom MDM-Dienstleister.

Für Vergleichsangebote für die MDM-Verwaltungs-Dienstleistung (oder auch Gerätebeschaffung) finden Sie die Liste der zertifizierten Apple Education Specialists (vormals: Solution Experts) auf https://www.apple.com/de/education/how-to-buy/education-specialist/ 

Darüber hinaus gibt es natürlich zahlreiche weitere qualifizierte Firmen und Dienstleister, die iPads und/oder deren Verwaltung per MDM anbieten. Ein Preis- und Leistungsvergleich ist also möglich und sinnvoll.

Downloads

Basisinfo zur Tabletverwaltung (2019, V1a, PDF)

Ausschreibungshinweise MDM-Verwaltung (2020, V1a, PDF)
 

Hinweis: Kosten, die bei der Ersteinrichtung zur Inbetriebnahme der iPads anfallen, incl. Lizenzen für die unterrichtlich notwendigen Apps ("Zubehör"), sind im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms 2020 förderfähig. Damit fallen für den Schulträger erst ab dem zweiten Betriebsjahr Wartungs- und Supportkosten an.

 

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